Bauvertragsrecht
Verhandlung und Prüfung von Bauverträgen, Werk- und Generalunternehmerverträgen, Nachtragsmanagement und Bauabnahme.
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Fachanwälte · München
Wir beraten Bauherren, Architekten, Generalunternehmer und öffentliche Auftraggeber in allen Phasen des Bauvorhabens – von der Vergabe bis zur Abrechnung.
Ein Bauvorhaben ist ein Vorhaben unter Risiko. Unsere Aufgabe ist es, dieses Risiko früh zu erkennen, vertraglich zu begrenzen und – wenn nötig – gerichtlich durchzusetzen. Nüchtern, erfahren, konsequent.
Praxisgebiete
Verhandlung und Prüfung von Bauverträgen, Werk- und Generalunternehmerverträgen, Nachtragsmanagement und Bauabnahme.
Honorarforderungen, HOAI-Streitigkeiten, Haftung des Planers, Bauüberwachung und Gewährleistungsfragen.
Begleitung von Bieter- und Auftraggeberseite, Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, VOB/A und UVgO.
Mängelrüge, Beweissicherung, Durchsetzung von Mängelbeseitigung und Schadensersatz, Gewährleistungsbürgschaften.
Aufmaß- und Abrechnungsstreitigkeiten, Schlussabrechnung, Nachträge, Durchsetzung und Abwehr von Bauzahlungen.
Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen, Grenzstreitigkeiten, Bauwerkserhaltung und Immissionen.
Die Kanzlei
Die Kanzlei Stock Splitgerber & Kollegen ist in München ansässig und ausschließlich im Baurecht, Architektenrecht und Vergaberecht tätig. Diese Konzentration ermöglicht eine Tiefe, die der Komplexität von Bauvorhaben entspricht.
Wir verstehen Bausachverhalte nicht nur juristisch, sondern auch in ihrer technischen und wirtschaftlichen Dimension. Das beginnt bei der Vertragsprägung und endet erst bei der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Anwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Baurecht
Schwerpunkt Bauvertragsrecht, Bauabrechnung und gerichtliche Durchsetzung von Bauansprüchen.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Baurecht
Schwerpunkt Architektenrecht, HOAI und Vergaberecht, Begleitung öffentlicher und privater Bauvorhaben.
& Kollegen – eine Partnerschaft mit weiterer anwaltlicher Unterstützung je nach Mandat.
Arbeitsweise
Wir prüfen Sachverhalt, Zielsetzung und wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit, bevor wir eine Einschätzung abgeben.
Darstellung der Rechtslage, der Risiken und der realistischen Handlungsoptionen – schriftlich nachvollziehbar.
Außergerichtliche Lösung, wo möglich. Konsequente gerichtliche Durchsetzung, wo nötig – ohne Umwege.
Kontakt
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages und vereinbaren einen Termin zur ersten Einschätzung.
Ersteinschätzung
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Eine kurze Schilderung genügt.